Die Initiativbewerbung (auch Blindbewerbung genannt) ist eine besondere Form der Bewerbung um einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz. Eine Initiativbewerbung erfolgt ohne vorherige Angebote oder konkrete Aufforderungen durch Stellenanzeigen. Viele Arbeitgeber weisen jedoch auf ihren Karriereseiten ausdrücklich darauf hin, dass Initiativbewerbungen willkommen sind und geben weitere Informationen zu den gesuchten Stellenprofilen. Sie kann entweder als Kurzbewerbung oder als ausführliche Bewerbung gestaltet sein.
Es gibt zwei Untertypen von Initiativbewerbungen:
1. Initiativbewerbung mit Recherche: Die Bewerbung wird ohne vorherige Stellenausschreibung des Unternehmens nach ausführlicher Recherche über das betreffende Unternehmen verschickt. Die telefonische Kontaktaufnahme mit einem Unternehmen oder einer Organisation mit der Absicht, eine Stelle zu suchen, kann bereits als Initiativbewerbung betrachtet werden. Bei Interesse wird der Bewerber dann aufgefordert, die vollständigen Bewerbungsunterlagen einzureichen. Der Kontakt kann aber auch schriftlich per Brief oder Fax oder elektronisch per E-Mail oder – immer häufiger – über ein standardisiertes Web-Bewerbungsformular erfolgen. Die Initiativbewerbung hat in der Regel nicht den gleichen Umfang wie eine Bewerbung auf eine Stellenanzeige. Sie kann eine Kurzbewerbung sein, auf die, wenn das Unternehmen Interesse zeigt, umgehend die bewerbungstypischen Unterlagen folgen.
2. Initiativbewerbung ohne Recherche: Die sogenannte „Blindbewerbung“. Dabei handelt es sich um eine Initiativbewerbung (in der Regel) auf dem verdeckten Stellenmarkt, die allgemein gehalten ist und keinen direkten Bezug zum Unternehmen hat. Hier stehen deine eigenen Soft- und Hard Skills im Vordergrund.
Unternehmen, deren wirtschaftliche und strukturelle Relevanz als besonders hoch eingeschätzt wird, erhalten in der Regel zahlreiche Initiativbewerbungen, besonders in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit. Dies wird durch die geringen Kosten für elektronische Bewerbungen noch verstärkt. Aus soziologischer Sicht lässt sich dieser Nachfrageüberhang jedoch als zusätzliche Komplikation interpretieren – denn trotz des immensen Anstiegs der Initiativbewerbungen bedeutet dies nicht, dass mit dem Anstieg der Nachfrage auch der tatsächliche Bedarf steigt. Obwohl die Initiativbewerbung den Wunsch, in dem jeweiligen Unternehmen zu arbeiten, in Form einer erhöhten Nachfrage nach Bewerbern deutlich macht, ist diese Form der erhöhten Nachfrage nicht in der Lage, eine Aussage über den tatsächlichen Bedarf zu treffen. Der Schwachpunkt der Initiativbewerbung ist daher – wie schon aus der Logik der Initiativbewerbung ersichtlich – dass die Bewerber/innen versuchen, Leistungen anzufordern, für die das jeweilige Unternehmen seinen Bedarf noch nicht offiziell ausgeschrieben hat. Der Vorteil der Initiativbewerbung liegt eindeutig in der Bewerbung auf eine Stelle, die das Unternehmen bereits betriebswirtschaftlich ermittelt, kostenmäßig bewertet und bedarfsmäßig als notwendig eingeschätzt hat – so dass die Initiativbewerber ihr Interesse bekunden, wenn der Personalbedarf noch nicht offiziell ausgeschrieben wurde. Besondere Vorteile bietet die Initiativbewerbung jedoch für den Personenkreis, der über eine in der Marktwirtschaft selten angebotene Fachqualifikation verfügt oder sich beruflich auf einen bestimmten Bereich spezialisiert hat. Aus unternehmerischer Sicht kann die Initiativbewerbung daher als Chance bezeichnet werden, die allerdings durch den Faktor der eigenen besonderen Qualifikation deutlich erhöht wird.